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*NEU*
Die Belehrung ist jetzt auch online möglich:
https://serviceportal.schwerin.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/360831/show
Belehrung vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt
Beschäftigte im Lebensmittelbereich benötigen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit einen Nachweis über eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.
Das betrifft jede Person, die
- gewerblich,
- zeitweise oder regelmäßig
- mit unverpackten und leichtverderblichen Lebensmitteln
- Umgang/Kontakt hat.
Dies gilt auch für Beschäftige in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafes sowie für Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung, z.B. Krankenhäusern, Kindertagesstätten.
Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG gilt bundesweit. Sie kann in jedem Bundesland beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
* § 42 und 43 IfSG
* Gesundheitswesenkostenverordnung
Ort/ Zeit der Belehrungen:
Die Belehrungen finden im Stadthaus, 19053 Schwerin, Am Packhof 2-6 im Raum 1029 statt. Die Belehrungen werden für alle Personen in Form von Gruppenbelehrungen durchgeführt:
Terminvereinbarung
Termine werden selbst online vereinbart.
Bei besonderen Umständen, z.B. mehrere Teilnehmer*innen, kann eine Terminvereinbarung auch per Mail oder telefonisch erfolgen:
Herr Völkers: lvoelkers@schwerin.de / Tel. 0385 545 2866
Herr Kaiser: tkaiser@schwerin.de / Tel. 0385 545 2831
Geschäftszimmer: Tel. 0385 545 2820
Personen unter 18 Jahre
Eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern ist zum Termin mitzubringen – Erklaerung-zur-Belehrung-nach-43-IfSG-3.0.pdf (schwerin.de)
Personen unter 16 Jahre
Die Teilnahme eines Erziehungsberechtigten an der Belehrung ist erforderlich.
Hinweise:
- Zum Termin ist ein Ausweis mit Foto zur Feststellung der Legitimation mitzubringen (Personalausweis, Pass, Führerschein).
- Keine Schulung bei Krankheitssymptomen:
*Magen-Darm- Beschwerden,
*infektiösen Wunden oder Hauterkrankungen,
*Atemwegsinfektionen - Bei Sprachschwierigkeiten kann auch ein Dolmetscher angemeldet werden.
Kosten:
- Einzelbelehrung:
- Belehrung und Ausstellung des Nachweisheftes: 30,00 €
- Gruppenbelehrung:
- Rabattierung, wenn die Teilnehmer*innen an einer Veranstaltung, auf Rechnung und nach vorheriger schriftlicher Kostenübernahmeerklärung teilnehmen.
- (30,00 € Grundbetrag zuzüglich 5,00 € pro Person)
- Ausstellung einer Zweitschrift, z.B. bei Verlust: 15 €
Die Belehrung ist jetzt auch online möglich:
https://serviceportal.schwerin.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/360831/show