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Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern? Grundsätzlich gelten für die Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis um neue Führerscheinklassen die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung dieser Fahrerlaubnisse. Deshalb müssen im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen erfüllt und weitestgehend das gleiche Verfahren durchlaufen werden. Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:• A, A1, A2, AM,• B, BE,• L und• T Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen wird auf fünf Jahre befristet erteilt:• C1, C1E, C, CE,• D, D1, DE und D1EBis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für• für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und• wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden (Photo und Namensänderung). Erforderliche Unterlagen:Bei einem Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis sind die gleichen Unterlagen wie bei einer Ersterteilung einzureichen. Zusätzlich muss der bereits vorhandene Führerschein vorgelegt werden.1. Für alle Fahrerlaubnisklassen:• schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule• gültiger Personalausweis (bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht alter als 3 Monate)• aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)• Führerschein oder Prüfungsbescheinigungen über die theoretische und/oder praktische Prüfung als Nachweis der Befähigung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse 2. Beim Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:• Sehtestbescheinigung 3. Beim Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:• Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Ein solcher Nachweis ist auch dann erbracht, wenn ein Führerschein über den Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE vorgelegt werden kann.)• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen• Zeugnis oder Gutachten über die Begutachtung des Gesundheitszustandes und ob keine die Eignung ausschließenden Erkrankungen vorliegen (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) 4. Für Klassen D1, D1E, D und DE (bzw. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) zusätzlich zu 1. und 3.:• Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde• Gutachten über die Erfüllung der leistungspsychologischen Voraussetzungen, wie Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)