Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Allgemein:
Sie haben den Wunsch, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Hier zunächst einige Informationen für den Erwerb. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Erforderliche Unterlagen:
Welche konkreten Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine einfache Auflistung ist deshalb hier nicht möglich. Ein persönliches Beratungsgespräch ist zu empfehlen. Ein gültiges Personaldokument ist vorzulegen (z.B. Reisepass, ID-Karte).
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einbürgerungsantrag schriftlich mit ausgefülltem Antragsformular einzureichen. Eine persönliche Vorsprache mit Originaldokumenten ist für die weitere Bearbeitung zwingend erforderlich. Dafür werden Sie nach Eingang Ihres Antrages einen Termin erhalten.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung über den Antrag auf Einbürgerung dauert mindestens zwölf Monate. Aufgrund der hohen Auslastung kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen.
Sollte nachfolgend kein Termin verfügbar sein, so sind alle Beratungstermine in den nächsten drei Monaten ausgebucht. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail (Adresse: auslaenderbehoerde@schwerin.de).
Benötigte Unterlagen:
Um zum nächsten Schritt der Terminvereinbarung zu kommen, müssen die folgenden Unterlagen und Dokumente vorhanden sein und bestätigt werden:
Gültiger Reisepass oder Reiseausweis, Personaldokument (ID-Karte)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass täglich Termine aufgrund von Stornierungen frei werden können. Der Kalender wird laufend aktualisiert. Deshalb ist es ratsam, täglich zu prüfen, ob frühere Termine buchbar sind.