Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Hinweis:
- Geben Sie den aktuellen Namen der beurkundeten Person/ des Kindes bei der Terminbuchung an.
- Geben Sie bitte im Bemerkungsfeld an, um welche Art von Namensänderung es sich handelt.
Mögliche Namensänderungen:
- Namensbestimmung auf den Namen eines Elternteils bei nachträglicher gemeinsamer Sorge (Doppelname ist möglich),
- Namenserteilung auf den Namen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils (Doppelname ist möglich),
- Einbenennung auf den Ehenamen eines Elternteils und deren Ehepartner (Doppelname ist möglich),
- Rükbenennung (Widerruf der Einbenennung),
- Anschluss des Kindes an den Ehenamen der Eltern,
- Namensänderung des Kindes nach Auflösung der Ehe der Eltern,
- Bestimmung eines Doppelnamens für ein minderjähriges Kind, das vor dem 01.05.2025 geborenen wurde,
- Neubestimmung des Familiennamens durch eine volljährige Person (§ 1617i BGB, § 1617d BGB oder §1617e BGB),
- Namenserklärung auf die geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach ausländischer Rechtsordnung (aufgrund der Herkunft des Elternteils oder des Namens) oder nach sorbischer Tradition,
- Namenserklärung nach dänischer und friesischer Tradition,
- Änderung der Geburtsnamens bei einer Adoption vor dem 01.05.2025 (Geburtsname vor der Adoption und Doppelname wählbar),
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen,
- Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB.
Voraussetzungen:
- Die Namensänderung kann von dem Wohnsitz-Standesamt oder von dem Geburtenregister-Standesamt aufgenommen werden.
- Die Namensänderung ist erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingegangen ist, dass das Geburtenregister führt.
- Das persönliche Erscheinen des Kindes ist ab dem 14. Lebensjahr notwendig.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder Geburtenregister (wenn nicht in Schwerin geboren)
- Je nach Art der Namensänderung können weitere Dokumente erforderlich sein (z.B. Eheurkunde, Einwilligungserklärung des anderen Elternteiles, Sorgerechtsnachweis, Geburtsurkunden der Kinder)
Gebühren:
- i.d.R. 35€ für die Namenserklärung
- 15€ für eine neue Geburtsurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung
Weitere Informationen: