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Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025
Passbilder für die Beantragung von Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose und für Aufenthaltstitel dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit grundsätzlich nur noch in digitaler Form angenommen werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Digitales Lichtbild
Wegen einer technischen Störung können jedoch derzeit keine digitalen Fotos von uns verarbeitet werden.Das Scannen der Codes und die Übernahme der Lichtbilder aus der Cloud funktionieren leider nicht.
Bitte bringen Sie zur Beantragung von Dokumenten voerst weiter Papierbilder mit.
Erforderliche Unterlagen:
- Gebühr: individuell
- Reisepass im Original
- Aufenthaltstitel im Original
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Die Person muss in allen Fällen bei der Antragsstellung anwesend sein, auch wenn keine Unterschrift notwendig ist. Ansonsten können wir aufgrund fehlender Identifikation Ihren Antrag nicht entgegennehmen!