Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Beglaubigungen können vom BürgerBüro vollzogen werden, wenn das Original des Schriftstückes in deutscher Sprache abgefasst ist und
von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
von einer deutschen Behörde benötigt wird.
Pro Vorsprache können maximal 4 Beglaubigungen erstellt werden.
(Eine Beglaubigung von standesamtlichen Dokumenten ist nicht möglich. Fordern Sie diesbezüglich eine Abschrift bei dem Standesamt an, bei dem die Beurkundung stattgefunden hat.)
ACHTUNG:
Aus organisatorischen Gründen kann es dazu kommen, dass der Termin nachträglich von der eigentlichen Terminuhrzeit um bis zu 15 Minuten verschoben wird. In diesem Fall erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der neuen Zeit.