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Bei der Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises bedarf es einer Glaubhaftmachung der sofortigen Notwendigkeit des Dokumentes.
ACHTUNG:
Bitte buchen Sie gleichzeitig noch die Beantragung eines Personalausweises mit ein!!!
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel).
Lichtbilder in Papierform dürfen seit dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden.
Zur Erstellung des biometrischen Lichtbildes haben Sie die Möglichkeit, das Selbstbedienungsterminal im BürgerBüro zu nutzen. Die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes in digitaler Form ist dabei mit einer Gebühr in Höhe von 6,00 € pro Lichtbild verbunden.
Das biometrische Lichtbild darf aber auch durch einen zertifizierten externen Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das BürgerBüro zu übermitteln ist.
Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Pass- und Personalausweisbehörde Ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten Codes herunterladen und in den Antrag einbinden kann.
Hinweis für Kinder:
Leider hat die Praxis bisher gezeigt, dass es mit den Selbstbedienungsterminals aus technischen Gründen sehr schwierig ist, von Kindern bis zum 6. Lebensjahr den gesetzlichen Anforderungen an Lichtbilder für Ausweisdokumente genügenden Aufnahmen zu machen.
Es wird daher für Kinder bis zum 6. Lebensjahr empfohlen, die Lichtbilder vorab durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Sollten Sie das Self-Service-Terminal nutzen wollen, so erscheinen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten bitte bereits 5 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin.
- das jetzige Personaldokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde (gilt nur für ledige Personen)
- verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
zusätzlich bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Personen unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (inkl. derer Ausweisdokumente); Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Das Kind und mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil müssen bei der Vorsprache mit anwesend sein.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von
erhoben.
Weitere ausführliche Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises finden Sie hier.