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Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (auch mit Anhänger) bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Hierzu wird eine entsprechende Ausbildung und Prüfung gemäß der Bayerischen Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) benötigt. Dies wird durch die Anlagen 2, 3 und 4 der FBerV dokumentiert und ist bei der Antragstellung vorzulegen.