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Sie haben die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren bzw. diese wurden Ihnen gestohlen.
Bei Diebstahl ist vorab Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die schriftliche Ausfertigung der Diebstahlanzeige ist bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Bei Verlust ist die Abgabe einer "Versicherung an Eides statt" notwendig. Eine Vertretung durch Dritte ist hier nicht möglich.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:
- Noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Beantragung durch einen Dritten erfolgt
- Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
- Bei Verlust: Abgabe einer „Versicherung an Eides statt“ notwendig. Diese kann nur der eingetragene Fahrzeughalter (bei Firmen: zeichnungsbefugte Person; bei Vereinen: Vereinsvorstand) abgeben. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Die „Versicherung an Eides statt“ muss bei der Zulassungsstelle oder einem Notar abgegeben werden.
- Bei Diebstahl: Abdruck der Diebstahlanzeige der Polizei
Eine abhanden gekommene bzw. gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bundesweit über das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten.
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach einer Wartezeit von 4 bis 6 Wochen ausgestellt werden.