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Für Fahrten mit Ihrem Fahrzeug in Länder außerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wird die Zuteilung eines internationalen Zulassungsscheines empfohlen.
Ein internationaler Zulassungsschein ist die Übersetzung der zulassungsbescheinigung Teil I in andere Sprachen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Behörden des von Ihnen besuchten Landes Ihr Fahrzeug als nicht zugelassen ansehen.
Der Internationale Zulassungsschein ist ab seiner Ausstellung maximal ein Jahr gültig.
Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss den Zeitraum von einem Jahr abdecken. Sollte die Hauptuntersuchung die Gültigkeit von einem Jahr nicht abdecken, wird der Internationale Zulassungsschein nur bis zum Ablauf der aktuellen Hauptuntersuchung ausgestellt.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer noch mindestens 1 Jahr gültigen Hauptuntersuchung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Antragstellung durch einen Dritten erfolgt