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Entzug der Fahrerlaubnis – Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist gestellt werden
Verzicht auf die Fahrerlaubnis – Antrag auf Neuerteilung kann jederzeit gestellt werden.
-> https://www.worms.de/neu-de-wAssets/docs/formulare/Taris/Bereich_3/Antrag_auf_Neuerteilung_einer_Fahrerlaubnis.pdf
Neuerteilung:
Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:
Ausweisdokument
Ein aktuelles, biometrisches Passbild
Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
Sehtestbescheinigung
Behördliches Führungszeugnis, kostenpflichtige Beantragung beim Bürgerservice
Gebühr 175,50 Euro
Bei den Klassen C / C1 / CE / C1E / D / D1 / DE / D1E ist anstelle der Sehtestbescheinigung ein augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2 FeV) erforderlich. Des Weiteren wird eine ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 FeV) benötigt. Für Busfahrer bedarf es zusätzlich einem Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 FeV).
Sollte eine anlassbezogene Eignungsbegutachtung erforderlich sein wird Ihnen in einem Schreiben eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 30,76 Euro nachträglich in Rechnung gestellt.
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Aberkennung oder Verzicht:
Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:
Ausweisdokument
Ausländische Fahrerlaubnis
Ein aktuelles, biometrisches ausgedrucktes Passbild
Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
Sehtestbescheinigung
Behördliches Führungszeugnis, kostenpflichtige Beantragung beim Bürgerservice
Gebühr 175,50 Euro
Bei den Klassen C / C1 / CE / C1E / D / D1 / DE / D1E ist anstelle der Sehtestbescheinigung ein augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2 FeV) erforderlich. Des Weiteren wird eine ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 FeV) benötigt. Für Busfahrer bedarf es zusätzlich einem Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 FeV).
Sollte eine anlassbezogene Eignungsbegutachtung erforderlich sein wird Ihnen in einem Schreiben eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 30,76 Euro nachträglich in Rechnung gestellt.