Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs, welches zuvor in Worms zugelassen war, legen Sie bitte bei Ihrer Vorsprache folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis oder Pass,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Zulassungsbescheinigung Teil I, ggfs. eine Bescheinigung der Außerbetriebsetzung,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB- Nummer),
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung im Original; dies gilt nicht bei Fahrzeugen, bei denen
noch nicht die erste Hauptuntersuchung fällig gewesen ist,
- Nachweis über das Bestehen eines Girokontos (Bankkarte),
- TÜV Original oder Kopie
Bei Zulassung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeugs ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug oder Geschaftervertrag und dessen Ausweiskopie vorzulegen, wenn dieser nicht selbst zulassen will.
Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist, sind die bisherigen Kennzeichenschilder vorzulegen.
Bei Kennzeichenübernahme sind keine Schilder vorzulegen
Wollen Sie das Fahrzeug nicht selbst zulassen, müssen Sie der beauftragten Person eine Vollmacht ausstellen. Hierzu legen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes hinzu. Die Kopie wird später nicht gespeichert.
Bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige unter 18 Jahren muss ein Einwilligungserklärung aller Erziehungberechtigten, Kopien von Personalausweisen oder Pässen vorgelegt und eine Vollmacht schriftlich erteilt werden.