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Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Mit einer Niederlassungserlaubnis kann Ihnen einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden, auch ohne einen Beruf als Fachkraft auszuüben.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenso ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie sich auch in einem anderen Staat der EU unter Beachtung der dort geltenden Regelungen niederlassen können.
Für die unterschiedlichen bestehenden Aufenthaltstitel können Abweichungen der grundsätzlichen Voraussetzungen bestehen. Hierzu erkundigen Sie sich vorab unter
abh@lk-wf.de.