Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels bzw. Reisepasses
Zur Abholung Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels bzw. Reisepasses legen Sie bitten Ihren bisherigen Aufenthaltstitel/Reisepass sowie wenn vorhanden, vorläufige Bescheinigung / Fiktionsbescheinigung.
Sofern die Abholung nicht durch den Inhaber direkt erfolgt ist zusätzlich die vollständig ausgefüllte Vollmacht sowie ein Identitätsnachweis des Abholers erforderlich.
Sollten Sie die Verwaltungsgebühren noch nicht gezahlt haben wird diese bei Abholung fällig. Die Höhe der Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte der schriftlichen Mitteilung der Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie, dass eine Abholung ohne Terminkennung nicht möglich ist.
Die Onlinebuchung muss<b><u>immer</b></u> auf den Antragsteller selbst erfolgen (auch bei Vollmacht).