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Empfehlung (nur für die Klassen D1, D1E, D und DE)
Da Sie für die Beantragung ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, empfielt es sich bei der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung den Antrag zu stellen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden.
Mitbringliste Verlängerung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Leistungs- und Reaktionstest gem. Anlage 5 FeV bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr und wenn die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE bereits abgelaufen sind/bald ablaufen
- Polizeiliches Führungszeugnis* nur für die Klassen D1, D1E, D und DE
Beantragen Sie bitte vorab ein polizeiliches Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Verbandsgemeinde) unter der Belegart „0“.
*Berufskraftfahrerqualifikation Die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation dient der Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers sowohl für die Aufnahme als auch für die Ausübung des Berufs und muss mit einem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) in Kartenform nachgewiesen werden.
Mitbringliste Modulkarte:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei erstmaliger Eintragung den Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation
- bei Verlängerung 5 Teilnahmebescheinigungen (Module) im Original
Mitbringliste Fahrerkarte:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- EU-Kartenführerschein im Original
- Wenn vorhanden, alte Fahrerkarte (abgelaufen/gültig)
Hinweis:
Die Antragstellung muss zwingend persönlich erfolgen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.