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Neuzuteilung eines roten 07er - Oldtimerkennzeichens
Es ist zwingend erforderlich, dass der Halter zur Erteilung eines roten 07er -Oldtimerkennzeichens persönlich vorspricht. Die Neuzuteilung mit Vollmacht durch eine/n Dritte/n ist nicht möglich.
Vor der Zuteilung eines roten 07er - Oldtimerkennzeichens benötigen Sie u. a. ein polizeiliches Führungszeugnis für die Ausstellung eines roten Kennzeichens.
Dieses ist gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetzt (BZRG) bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Geben Sie dort zwingend den Grund - Beantragung eines roten Kennzeichens - an.
Erfassung von Fahrzeugen in das neue rote 07er - Oldtimerfahrzeugscheinheft
Die Erfassung ist nur dann möglich, wenn das einzutragene Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt wurde (Abmeldung). Sollte dies nicht der Fall sein, buchen Sie zusätzlich den Termin Außerbetriebsetzung / Abmeldung.