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Straßensperrungen anlässlich des VG-Weinfestes
Durchfahrtsgenehmigungen für die Anwohnenden
Im Zusammenhang mit dem VG-Weinfest ist von Dienstag, 9. Juni 2026, 7:00 Uhr, bis Montag, 15. Juni 2026, 22:00 Uhr, die Sperrung der sogenannten „Weinstraße“ erforderlich, um die Verkehrsgefährdung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Betroffen von der Sperrung sind die Friedrich-Ebert-Straße (K 32) zwischen Bebelstraße und Liobaplatz, Heyerstraße (K 32) zwischen Liobaplatz und Gartenstraße, Leuschnerstraße, Klosterstraße, Schillerstraße, Bauchgasse im Bereich der Hausnummern 1 – 4, Mühlerstraße im Bereich der Hausnummern 1 + 4 sowie Pfaffenwaldstraße zwischen Höfchen und Schillerstraße.
Alle Anwohnenden und Gewerbetreibenden des gesperrten Bereichs können mit einer Durchfahrtsgenehmigung ihre Grundstücke bzw. privaten Stellplätze auch während der Sperrung anfahren. Dies gilt jedoch nicht an den 3 Veranstaltungstagen während der Veranstaltungszeiten.
Zur Antragstellung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments sowie der Fahrzeugschein (Kopie ist ausreichend) erforderlich.
Gewerbetreibende, die ihr Geschäft in den genannten Straßen-/bereichen haben, können auch für Ihre Mitarbeitenden Durchfahrtsgenehmigungen beantragen. Hierzu ist eine Aufstellung der Personen mit den entsprechenden Kfz-Kennzeichen vorzulegen.
Der Ordnung halber weisen wir vorab ausdrücklich darauf hin, dass die Durchfahrtsgenehmigung keine Parkerlaubnis für den gesperrten Bereich darstellt.
Eine innerörtliche Umleitungsstrecke für den gesperrten Teilbereich der Ortsdurchfahrt der K 32 wird über Gartenstraße und Jahnstraße eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass im gesamten Bereich der Umleitungsstrecke ein Haltverbot gelten wird. Die Anwohnenden der Umleitungsstrecke werden gebeten, vorrangig eigene Parkmöglichkeiten zu nutzen oder auf die v. g. öffentlichen Parkmöglichkeiten auszuweichen.
An den 3 Veranstaltungstagen wird auch abseits des Festgeländes und der Umleitungsstrecke das Parken reglementiert, so dass die Befahrbarkeit dieser Straßen gewährleistet werden kann.
Die Bushaltestelle am Liobaplatz wird für den Zeitraum der Sperrung aufgehoben und in die Jahnstraße auf Höhe der Gemeindehalle verlegt.
Die Einbahnstraßenregelung in der Straße „Zum Dockenborn“ wird ebenfalls für den Zeitraum der Sperrung aufgehoben, da eine Zufahrt aus Richtung Friedrich-Ebert-Straße/Liobaplatz dann nicht möglich ist.
Am Sonntag, 14. Juni 2026, sind für die Durchführung des Weinfestumzugs weitere Straßensperrungen ab 12:00 Uhr erforderlich. Dies betrifft die Straßen Weiherstraße, Am Mönchspfad, Mühlerstraße, Pfaffenwaldstraße, Kirchstraße und den Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kirchstraße und Liobaplatz. Ferner sind die Straßen Höfchen, Hasengasse, Bauchgasse und Steingasse betroffen. Die dortigen Grundstücke können während des Umzugs bis ca. 17:00 Uhr weder angefahren noch verlassen werden. Ferner gilt für die genannten Straßen an diesem Tag ab 08:00 Uhr bis zum Ende des Umzugs ein Haltverbot.
Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und danken für Ihre Unterstützung.
FB Jugend, Schutz und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde