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Im Zusammenhang mit dem VG-Weinfest in Armsheim ist von Dienstag, 3. Juni 2025, 7:00 Uhr, bis Montag, 9. Juni 2025, 17:00 Uhr die Sperrung der sogenannten „Weinstraße“ erforderlich, um die Verkehrsgefährdung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Betroffen von der Sperrung sind der Keltenweg (alle Hausnummern) sowie im Mainzer Weg die Hausnummern 1a, 2a und 2b.
Alle Anwohnenden des gesperrten Bereiches können mit einer Durchfahrtsgenehmigung, die zu gegebener Zeit beim Bürgerbüro der Verbandsgemeinde beantragt werden kann, ihre Grundstücke bzw. privaten Stellplätze auch während der Sperrung anfahren. Die Anwohnenden aller anderen Straßen/-bereiche fahren ihre Grundstücke über die ortsbekannten Umleitungswege an.
Seither hatten die von der Sperrung betroffenen Anwohnenden die Möglichkeit, ihre privaten Grundstücke mit Durchfahrgenehmigung erforderlichenfalls auch während der Veranstaltung anzufahren. Die in den letzten Monaten zunehmenden Überfahrtaten bzw. Fahrzeugattacken haben jedoch eine Diskussion über die Sicherheit von öffentlichen Veranstaltungen ausgelöst, die uns veranlasst hat, das Sicherheitskonzept für unser Weinfest zu modifizieren. So werden in diesem Jahr für die Dauer des Weinfestes erstmals alle Zufahrten zum Festgelände mittels mobiler Zufahrtssperren gesichert. Dies bedeutet, dass während der jeweiligen Veranstaltungszeiten am
- Freitag, 6. Juni 2025 ab 15:00 Uhr bis 6:00 Uhr
- Samstag, 7. Juni 2025 ab 15:00 Uhr bis 6:00 Uhr und
- Sonntag, 8. Juni 2025 ab 11:00 Uhr bis 6:00 Uhr
trotz Durchfahrtsgenehmigung kein Fahrzeug in den gesperrten Veranstaltungsbereich ein- bzw. von diesem ausfahren kann. Rettungsfahrzeuge sind selbstverständlich ausgenommen. Die Maßnahmen sind erforderlich, um die Sicherheit der Besucher, Teilnehmer und Akteure unseres Weinfestes und natürlich auch die der Anwohner zu gewährleisten. Lediglich die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist gewährleistet.
Außerhalb der vorangeführten Zeiten können die betroffenen Anwohnenden ihre Grundstücke während der Weinfesttage über die Armsheimer Straße / Keltenweg anfahren. Die Zufahrt Mainzer Weg / Keltenweg bleibt für die Dauer des Weinfestes gesperrt.
Alternativ werden für die Anwohnenden der „Weinstraße“ ab Freitag, 06.06.2025,12:00 Uhr bis Montag, 10.06.2025, 8:00 Uhr Parkplätze in fußläufiger Entfernung im Lindenweg, Frankenweg und Kurpfälzer Weg reserviert. Die Parkberechtigung ist mittels Sonderparkausweis nachzuweisen, der gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen ist. Wir bitten um Verständnis, dass pro Haushalt nur ein Sonderparkausweis ausgestellt werden kann.
Weitere Parkmöglichkeiten stehen während des Weinfestes auf den ausgewiesenen Besucher-Parkplätzen neben/hinter dem NETTO-Markt im Wöllsteiner Weg/ Schimsheimer Weg sowie Am Gutleuthaus ohne erforderlichen Sonderparkausweis zur Verfügung.
Ab Montag, 5. Mai 2025, können die Durchfahrtsgenehmigungen und Sonderparkausweise im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten abgeholt werden: Montag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00, Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr, Freitag 08:30-12:30 Uhr. Dienstags ohne Termin können Sie in der Zeit von 7:00-16:00 Uhr vorsprechen.
Um zu vermeiden, dass wie in der Vergangenheit viele unberechtigte Personen eine Durchfahrtsgenehmigung erhalten, muss bei Antragstellung auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung die Wohn- oder gegebenenfalls Betriebsadresse nachgewiesen werden. Bitte bringen Sie daher ein Ausweisdokument sowie die Fahrzeugscheine (eine Kopie ist ausreichend) der an dieser Adresse gemeldeten Fahrzeuge, für die Sie eine Durchfahrgenehmigung benötigen, mit.
Gewerbetreibende, die ihr Geschäft in den genannten Straßen/-bereichen haben, können für sich und ihre Mitarbeitenden Durchfahrtsgenehmigungen erhalten. Bitte bringen Sie hierfür eine Aufstellung der betroffenen Personen und deren entsprechenden Autokennzeichen mit. Es werden nur Durchfahrtsgenehmigungen für Mitarbeitende ausgestellt, die auf der Gesamtliste eingetragen sind. Um das Ausstellen unberechtigter Genehmigungen zu vermeiden, werden für Mitarbeitende ansässiger Gewerbe keine Einzelanfragen bearbeitet.
Der Ordnung halber weisen wir vorab ausdrücklich darauf hin: Die Genehmigung berechtigt lediglich dazu, dass Sie Ihr Grundstück anfahren können, nicht jedoch zum Parken im gesperrten Bereich.
Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und danken für Ihre Unterstützung.