Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Erst nach dem erfolgtem Einzug in die neue Wohnung, kann die Ummeldung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Die Ummeldung vor dem Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
Denken Sie bitte auch an die Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung bringen Sie bitte einen entsprechenden Eigentumsnachweis mit. Ein Muster für die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier.
Eine Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen. Bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen.
Keine Familienangehörige sind Freunde, Verlobte oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, hier wird zusätzlich eine formlose, schriftliche Vollmacht benötigt.
Wird ein minderjähriger Einwohner umgemeldet, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des nicht persönlich anwesenden, sorgeberechtigten Elternteils.
Hierzu können Sie unser Formular nutzen.
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!