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Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).