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Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
Bei Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Beantragung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von der anderen sorgeberechtigten Person ist grundsätzlich eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 5 Wochen. In Eilfällen kann ein Expressreisepass beantragt werden, dann beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 5 - 6 Werktage.
Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung grundsätzlich nur möglich ist, wenn Sie in den Stadtgrenzen von Unna wohnen.