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Das Führungszeugnis wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt (Belegart O oder OE)
Ein erweitertes behördliches Führungszeugnsi Belegart OE wird für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei der Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung benötigt.
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) gem. §150 Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Der Antrag kann nur von einer Privatperson gestellt werden.
Die Übersendung unmittelbar an eine Behörde (Beleg-Art 9) ist nur dann zulässig, wenn die Auskunft für die Vorbereitung einer Entscheidung
- über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung,
- auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO,
- auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder
- zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO
vorgesehen ist.
Hinweis des Bundesamtes für Justiz (Stand 24.03.2023):
„Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde nehmen stets eine Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen in Anspruch!