Tooltip Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Trier nur Urkunden aus den eigenen Registern ausstellen kann. Das heißt: Je nach gewünschter Urkunde muss entsprechend als Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort „Trier“ eingetragen sein. Ausnahmen gelten nur bei Fällen von sogenannten Nachbeurkundungen, bei denen Geburt, Ehe und Sterbefall zwar im Ausland erfolgt sind, das Standesamt Trier aber im Rahmen einer Nachregistrierung eine deutsche Personenstandsurkunde ausgestellt hat. Die Urkunden werden nur berechtigten Personen erteilt. Dies sind die Personen, auf die sich der Eintrag beziehen sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner/Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht nachweisen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.