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Information: Zuständigkeit nur für Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Trier
Sie benötigen für die Umschreibung:
- Erste Hilfe
- Biometrisches Lichtbild
- Ein gültiges Ausweisdokument inkl. Aufenthaltstitel
- Name der Fahrschule (sofern prüfungspflichtig gem. Anlage 11 der FeV)
- den aktuellen Führerschein
- und das jeweils zusätzliche Dokument zur jeweiligen Führerscheinklasse (siehe unten)
Gebühren: 42,60€
Führungszeugnis: 13,00€ (nur bei den Klassen D, D1, D1E, DE)
Zusätzlich für die Umschreibung der Klassen A, A1, A2, B, BE
- Sehtest
Zusätzlich für die Umschreibung der Klassen C, C1, C1E, CE
- Ein Ärztliches- & Augenärztliches Gutachten nach Anlage 5/6 FeV
(sowie bei gewerblicher Nutzung der Nachweis der Schlüsselzahl 95)
Zusätzlich für die Umschreibung der Klassen D, D1, D1E, DE
- Ein Ärztliches- & Augenärztliches Gutachten mit Leitungstests nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
(sowie bei gewerblicher Nutzung der Nachweis der Schlüsselzahl 95)
- Führungszeugnis (wird von der Führerscheinstelle bestellt)