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Schritt 2 von 6: Betreuungsbehörde - Auswahl des Anliegens
Übersicht zu Ihrem Termin
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Betreuungsbehörde
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Termin
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Betreuungsbehörde - Zusätzliche Informationen:
Nur für Einwohner der Stadt Trier. Bei Wohnort im Kreis Trier-Saarburg bitte an die Kreisverwaltung (www.trier-saarburg.de) wenden.
Zuständig für die Durchführung der Beglaubigungen ist die Betreuungsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich derzeit vorübergehend aufhalten.