Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite aufmerksam bis zum Ende durch und bestätigen Sie am Schluss alle für dieses Anliegen erforderlichen Kriterien unter dem Punkt "Benötigte Unterlagen".
Wichtige Hinweise:
Beachten Sie auch unbedingt die Information zum digitalen Lichtbild und zur Lichtbilderstellung im Bürgerbüro sowie den Hinweis zu Einreisevorschriften für Auslandsaufenthalte unter dem Punkt "Weitere Informationen".
Beschreibung der Dienstleistung:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Pass gem. Passgesetz zu besitzen, sobald sie die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland verlassen und sofern dafür ein Personalausweis nicht ausreichend ist.
Der Reisepass dient Ihnen zur Identifizierung Ihrer Person, sowohl im Inland, als auch im Ausland. Die Ausstellung eines Reisepasses ist grundsätzlich unabhängig vom Alter möglich.
Verfahrensablauf:
Der Reisepass wird im Bürgerbüro beantragt. Sofern alle Kriterien erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung vorliegen, wird der Antrag während Ihres Termins fertiggestellt.
Bearbeitungszeit:
Die Beantragung des Reisepasses im Bürgerbüro nimmt ca. 10 bis 20 Minuten Zeit in Anspruch.
Es dauert ca. 4 bis 6 Wochen, bis der Reisepass von der Bundesdruckerei hergestellt und im Bürgerbüro zur Abholung hinterlegt ist.
Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 6 Jahre bei Antragstellern bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.
Gebühr:
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 € bei Antragstellern bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.
Weitere Informationen:
Information zum Lichtbild
Die Beantragung eines Reisepasses kann nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild in digitaler Form erfolgen. Digitale Lichtbilder können bei zertifizierten Fotodienstleistern, mit Berechtigung der sicheren elektronischen Übermittlung an die Passbehörde, angefertigt werden. Alternativ können digitale Lichtbilder für Jugendliche und Erwachsene gegen eine Gebühr von 6,00 € auch in unserem Bürgerbüro erstellt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern für Kinder wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Fotodienstleister.
Lichtbilder in Papierform dürfen für Ausweisdokumente seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden.
Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro
Das Lichtbilderfassungssystem (Selbstbedienungsterminal) sowie eine Anleitung zur Bedienung befinden sich im Wartebereich des Bürgerbüros.
Hinweis zu Einreisevorschriften für Auslandsaufenthalte
Erkundigen Sie sich vor dem Besuch im Bürgerbüro, welches Ausweisdokument Sie für geplante Reisen in Ihr Zielstaat benötigen. Rechtsverbindliche Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaates (z. B. Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Zielstaates in Deutschland) oder unverbindlich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (siehe Punkt "Weiterführende Links"). Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro keine rechtsverbindlichen Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen erteilen darf.
Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)
Der Reisepass kann in dringenden Fällen auch im Expressverfahren beantragt werden, sollte die reguläre Bearbeitungszeit von ca. 4 bis 6 Wochen nicht ausreichen. Für die Beantragung im Expressverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben. Der Reisepass wird sodann innerhalb von 3 bis 4 Werktagen nach Beantragung hergestellt und im Bürgerbüro zur Abholung hinterlegt.
Reisepass mit 48 Seiten
Der Reisepass wird standardmäßig mit 32 Seiten für Einreisestempel/amtliche Vermerke/Visa ausgestellt. Für Personen, die privat oder geschäftlich viele Reisen unternehmen, kann der Reisepass auch mit 48 Seiten ausgestellt werden. Für die Beantragung des Reisepasses mit 48 Seiten wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22,00 € erhoben.
Antragstellung bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei geschäftsunfähigen Personen durch die Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter
Grundsätzlich gilt, dass der Antrag für den Reisepass bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei geschäftsunfähigen Personen durch die Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter zu stellen ist. Sorgeberechtigte und gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern oder vom Amtsgericht bestellte rechtliche Betreuer.
Die Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Zur Überprüfung der Daten und der Unterschrift des anderen Elternteils ist sein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, ausländischer Personalausweis, ausländischer Nationalpass) im Original vorzulegen.
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Die Personensorge umfasst regelmäßig das Recht zur Aufenthaltsbestimmung (§ 1631 Abs. 1 BGB).
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Reisepass beantragen. Maßgebend ist in der Regel die alleinige Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Statusabfrage zu Ihrem beantragten Dokument
Über folgenden Link können Sie den Status bzw. die Fertigstellung Ihres beantragten Dokuments erfragen:
Statusabfrage zu Ihrem beantragten Dokument (Online-Service der ekom21 - KGRZ Hessen)
Hinweis: Für die Statusabfrage benötigen Sie die Serien-Nr. des Dokuments. Diese erhalten Sie auf Anfrage vom Bürgerbüro.
Download-Service:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder gesetzlichen Vertreter auf Ausstellung eines Ausweisdokuments
Rechtsgrundlagen: (externe Links)
Passgesetz (PassG)
Gesetze im Internet: Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung/PassV)
Gesetze im Internet: Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Weiterführende Links: (externe Links)
Bundesministerium des Innern: Allgemeine Informationen zum Reisepass
Bundesdruckerei GmbH: Fotomustertafel - Qualitätsmerkmale biometrischer Fotos für Dokumente
Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu den einzelnen Staaten