Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
-Nur für Bürger, die Ihren Wohnsitz innerhalb der Stadt Bad Kreuznach oder deren Stadtteile begründen-
Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen, die außerhalb der EU erteilt wurden (bspw. Syrien, Türkei, Iran, Russland usw.)
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein mit Übersetzung eines vereidigten Übersetzers, eines Übersetzungsbüros oder eines Automobilclubs
- Angabe einer Fahrschule
- gültiges Ausweisdokument
bei Antrag auf Klasse A, A1, B, BE, AM, L oder T zusätzlich
- Sehtestbescheinigung (z.B. vom anerkannten Augenoptiker) oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
- Teilnahmebescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe (Erste-Hilfe-Kurs)
bei Antrag auf Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
- Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 zur FeV
- Eignungsnachweis (ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
bei Antrag auf Klasse D, D1, DE oder D1E
- Gutachten eines Augenarztes
- Eignungsnachweis (ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
- Testpsychologische Untersuchung
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Jedoch ist eine Befähigungsprüfung (= theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung) erforderlich.