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Straßenverkehrsamt
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Straßenverkehrsamt - Zusätzliche Informationen:

Für Anliegen wie, Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen
Kurzzeitkennzeichen
Verlust/ Diebstahl von Kennzeichen
Verlust von Zulassungsbescheinigung Teil I
wird kein Termin benötigt. Eine Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeit.


Eine Bearbeitung von anderen bzw. zusätzlichen als den vereinbarten Anliegen im Rahmen des Termins ist nicht möglich

Es werden für den aktuellen Tag ab 08:30 Uhr zusätzliche Termine freigeschalten, soweit dies aus organisatorischen Gründen möglich ist.

Achtung:
Eine nicht Inanspruchnahme des gebuchten Termins ohne rechtzeitige Stornierung ist somit kostenpflichtig.


Sie können insgesamt maximal 5 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

KFZ-Zulassung

Fahrerlaubnisbehörde