Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Sie können Ihr Auto, Motorrad, Anhänger oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (alte Bezeichnungen "stilllegen" oder "abmelden"), zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach Außerbetriebsetzung informieren wir Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt. Das Außerbetrieb gesetzte Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.