Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, dass in Deutschland (über 7 Jahre abgemeldet), einem Staat der Europäischen Union (EU) oder dem Nicht-EU-Mitgliedsstaat erworben wurde. Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren und amtliche Dokumente besitzen, gelten als Gebrauchtfahrzeuge
Sind keine amtlichen Dokumente vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag) und die Bestätigung der technischen Daten mit einem Gutachten vorzulegen.
Zusätzlich ist bei den Einfuhrfahrzeugen eine Fahrzeugidentifizierung durch eine Behörde oder durch einen Technischen Überwachungsverein vorzunehmen.