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Zum 01.05.2025 gibt es neue Regelungen für die Vorlage der Passbilder. Ab diesem Datum können die Bilder nur noch in digitaler Form durch einen Fotografen vorgelegt werden oder bei uns vor Ort erstellt werden. Ausgedruckte Fotos können dann leider nicht mehr akzeptiert werden!
Bitte beachten Sie weiterhin, dass zur Ausweisbeantragung für Personen unter 16 Jahren, die Zustimmung beider Eltern (bei gemeinsanem Sorgerecht), mindestens ein gesetzlicher Vertreter und das Kind anwesend sein müssen! Bei getrennt lebenden Eltern, muss die Beantragung durch das Elternteil erfolgen wo das Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist.
Für die Antragstellung des ersten Personalausweises nach dem 16. Geburtstag muss zur Identifizierung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter mit answesenden sein. Sollte in der Vergangenheit bereits ein Ausweis beantragt worden sein, so ist dieses nicht erforderlich und das alte Dokument reicht zur Identifizierung aus.
Sollten Sie im Ausland geboren sein oder dort geheiratet haben, so rufen Sie uns bitte an oder informieren sich auf unserer Internetseite, was genau zur Beantragung benötigt wird.
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