Sie können dieses Anliegen maximal 8 Mal auswählen.
Bitte beachten Sie:
Öffentliche Beglaubigungen können von uns nicht durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel für Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien und Erbrechts, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten. Diese Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.
Personenstandsurkunden bzw. Fotokopien davon werden ebenfalls nicht von uns beglaubigt, sondern nur vom Geburts-, Heirats- oder Sterbestandesamt ausgestellt.
Schriftstücke in ausländischer Schrift dürfen von uns nicht beglaubigt werden.
Beachten Sie bitte die ergänzenden Informationen und Hinweise unter https://www.idstein.de.
Bitte bestätigen Sie, dass alle benötigten (auch optional angegebene) Dokumente/Unterlagen vorliegen.