Sie können dieses Anliegen maximal 7 Mal auswählen.
Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 25 Abs.1, § 25 Abs. 2, § 25 Abs. 3 oder Niederlassungserlaubnis (Flüchtlinge, Abschiebeverbot, Subsidiärer Schutz).
Bitte nur buchen sofern Sie schon Ihren PIN-Brief erhalten haben (ca. 4 Wochen nach Beantragung des Aufenthaltstitels) oder Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Aufenthaltstitel abholbereit ist.
Falls Sie den Aufenthaltstitel nicht selbst abholen, können Sie eine Vollmacht ausfüllen:
Vollmacht