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Ausländerbehörde
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Ausländerbehörde - Zusätzliche Informationen:

Falls Sie einen Termin für mehrere Personen (z.B. Familien) buchen, ist für jede Person ein zusätzliches Anliegen auszuwählen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die von Ihnen ausgewählten Anliegen und die ausgewählte Anzahl bei Ihrem Termin bearbeiten können.

Wenn Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bereits die Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt haben, dann bleibt Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über Ihren Antrag gültig. Wenn Sie Ihren Termin bei der Ausländerbehörde gebucht haben, erhalten Sie eine Terminbestätigung. Damit können Sie zum Beispiel Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass Sie den Antrag rechtzeitig gestellt haben.

Hinweis: Die Produktion von Reiseausweisen kann aktuell mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte buchen Sie Ihren Termin grundsätzlich mit ausreichender Vorlaufzeit.


Sie können insgesamt maximal 7 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Abholungen

Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)

Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung - §§ 16a-f, 17,18a-f, 19,19a-e, 20, 21

Aufenthalt zum Familiennachzug - §§ 28, 30, 31, 32, 33, 36

Aufenthalt aus humanitären Gründen - §§ 22, 25ff AufenthG

Aufenthalt bei guter Integration, Chancen-Aufenthalt und für qualifizierte Geduldete - §§ 25a/b, 104c

Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie freiwillige Ausreise

Umverteilungsantrag / Antrag auf Abänderung der Wohnsitzauflage

Ukrainische Geflüchtete - § 24

EU Bürger*innen und Familienangehörige

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Verlust eines Ausweisdokuments/Aufenthaltsitels