Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Weitere Informationen und die benötigten Formulare finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung/Ummeldung erst nach tatsächlichem Einzug in die neue Anschrift erfolgen kann.
Wenn ein Zuzug aus dem Ausland erfolgt, müssen alle Personen persönlich im Bürgerbüro erscheinen (auch Kinder und Ehegatten).