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Ein Ausfuhrkennzeichen wird für alle Fahrzeuge benötigt, welche nach außerhalb Deutschlands verbracht werden und dort verbleiben.
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug im Landkreis Stade erworben wurde. Dies ist z.B. anhand des Kaufvertrages nachzuweisen oder dass sich das Fahrzeug im Landkreis Stade befindet. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle .
Auch möglich ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens, wenn der Empfangsbevollmächtigte seinen Wohnsitz im Landkreis Stade hat.