Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Die persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist zwingend notwendig.
Ab dem 01. Mai 2025 können NUR noch von einem zertifiziertem Dienstleiter erstellte, digital erstellte Lichtbilder verarbeitet werden!
Passbilder in der bisherigen Form (ausgedruckt/entwickelt) können dann ausnahmslos NICHT mehr verwendet werden.
Die Aufnahme von Passbildern hier vor Ort im Einwohnermeldeamt ist NICHT vorgesehen.
weitere Informationen zu Passbildern
Sollten Sie einen Termin für Personalausweis oder Reisepass (auch vorläufige Dokumente) ab Mai wahrnehmen wollen, suchen Sie den Fotografen oder Passbilddienstleister bitte auch erst im Mai 2025 auf!
Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt.
- die Beantragung bedarf der Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben
- Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
- auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich.
Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Einwohnermeldeamt anhand einer durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern den Personalausweis allein, sollen bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.
Das Formular für die Zustimmungserklärung / Einverständniserklärung finden Sie hier.
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
Aktuelle Informationen zum Online-Ausweis finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Personalausweis finden Sie im Personalausweisportal.
ACHTUNG:
Haben Sie keinen Wohnsitz in Sonneberg, fallen zu den unten stehenden Gebühren zusätzlich 13,00 € an, ohne Wohnsitz in Deutschland zusätzlich 30,00 €.