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Aufenthaltserlaubnisse für Ukrainer gelten über den 04.03.2024 hinaus fort.
Seit dem 05.12.2023 ist die Verordnung über die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung) in Kraft.
Diese regelt, dass alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen Sie nicht bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Eine Antragstellung oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben.
Ukrainische Staatsangehörige, die noch keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, müssen sich:
- bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Daten der Anmeldung werden automatisiert an die Ausländerbehörde (ABH) übermittelt.
- zur Erteilung eines "Humanitären Aufenthaltstitels" einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Bitte hinterlegen Sie Ihren Terminwunsch. Sie erhalten dann eine verbindliche Terminbestätigung an die E-Mail Adresse, die Sie eingetragen haben.