Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Hinweis:
Die Antragsunterlagen zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung sind vorab an die Kfz-Zulassungsstelle zu übermitteln.
Die nachfolgenden Unterlagen werden benötigt:
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen / technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr sowie alle dazugehörigen Anlagen
- Bei Privatpersonen: Personalausweise
Die Prüfung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Bitte stellen Sie bei der Terminvereinbarung sicher, dass die o. g. Bearbeitungszeit nicht unterschritten wird, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Information zur Dienstleistung:
Auf Antrag wird für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.
Ein Antrag nach § 13 EG-FGV ist zu stellen, wenn es sich um die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (u. a. PKW, Wohnmobile), N (u. a. LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) handelt.
In allen anderen Fällen ist ein Antrag nach § 21 StVZO zu stellen.