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Mit dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Das Gesetz wird voraussichtlich im November 2024 in Kraft treten.