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Asylbewerber in Deutschland haben gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) grundsätzlich einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Um einen Arztbesuch (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, Frauenarzt, Zahnarzt) wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, einen Krankenbehandlungsschein zu beantragen. Dieser Schein ermöglicht den Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen.
Wir empfehlen Ihnen, den Termin rechtzeitig vor Ihrem geplanten Arztbesuch zu buchen, um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen.
Hierfür bringen Sie zum vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit:
- Aktuelles Ausweisdokument
- Terminbestätigung der Arztpraxis
- Ggf. Überweisungsschein; nur bei Fachärzten (z. B. Radiologe, Psychologe) erforderlich
- Ggf. Vertretungsvollmacht