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Sie sind innerhalb des Rhein-Lahn-Kreises umgezogen ? Dann wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres Reisepasses und des elektronischen Aufenthaltstitels an die für Sie zuständige Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung. Dort kann von der Meldebehörde ein Aufkleber mit der neuen Anschrift auf Ihrem eAT vermerkt werden
Sie sind von außerhalb des Rhein-Lahn-Kreises zugezogen ? Dann wird von uns mit der melderechtlichen Anmeldung automatisch die Ausländerakte von Ihrer bisherigen Ausländerbehörde angefordert. Warten Sie bitte mindestens 4 Wochen nach der Anmeldung und geben uns die Gelegenheit Ihre Akte anzufordern und zu erfassen. Dann können Sie einen Termin buchen und unter Vorlage Ihres Passes und des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorsprechen.