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Info:
Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis eines sogenannten Anlage-11-Staates wird die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis erleichtert. So können gültige Führerscheine entweder prüfungsfrei, oder mit Teilprüfung umgeschrieben werden. Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich (z.B. eine beglaubigte Übersetzung). Sie können uns gerne kontaktieren.
E-Mail: feb@rheinhunsrueck.de