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Ein Ausfuhrkennzeichen - auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt - wird benötigt, wenn ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland exportiert werden soll. Die Gültigkeit der Kennzeichen kann bis zu 1 Jahr betragen. Das Fahrzeug muss für die Herausgabe der Unterlagen vorgeführt werden, damit die eingestanzte Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) von uns überprüft werden kann.
Ausfuhrkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsstelle zu beantragen, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sollte Ihr Wohnsitz im europäischen Ausland liegen, ist die Zulassungsstelle des Rhein-Hunsrück-Kreises nur zuständig, wenn das zu überführende Fahrzeug seinen Standort in unserem Kreis hat.
Wenn das Fahrzeug direkt beim Termin vor Ort sein kann:
Boppard: Sie können den Termin flexibel wählen.
Simmern: Sie können den Termin flexibel wählen.
Wenn Sie das Fahrzeug während des Zulassungsvorganges erst zur entsprechenden Zulassungsstelle überführen müssen:
Boppard: Wir können Ihr Anliegen nach 10:30 Uhr nicht mehr bearbeiten.
Simmern:
Montag / Dienstag / Mittwoch / Freitag: Wir können Ihr Anliegen nach 11:00 Uhr nicht mehr bearbeiten
Donnerstag: Wir können Ihr Anliegen nach 17:00 Uhr nicht mehr bearbeiten.