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Beschreibung
Der Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein erfolgt erst, wenn Sie mindestens 185 Tage ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Antrag auf den Umtausch kann aber bereits vorher erfolgen.
EU-BÜRGER müssen ihre alte Fahrerlaubnis nicht umtauschen. Diese kann in Deutschland solange weiter genutzt werden, wie sie noch gültig ist.
Der Umtausch wird empfohlen, da bei einem Verlust des Führerscheins der Führerscheinstelle keine Daten vorliegen und diese im Ausstellungsland vom Führerscheininhaber beschafft werden müssen. Durch die Führerscheinbehörde im Ausland wird die Ausstellung eines Ersatzführerscheines verweigert, da diese nicht mehr zuständig ist. Eine ggf. ausgestellte Bescheinigung über die Fahrerlaubnis durch die ausländische Behörde muss auf eigene Kosten amtlich übersetzt werden.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da Sie vor Ort Ihre Unterschrift für den EU-Kartenführerschein leisten müssen. Mit der Umstellung gelten die Befristungen der Fahrzeugklassen nach deutschem Recht (z.B. Klasse C1 befristet bis zum 50. Lebensjahr, usw.).
Die Abholung des Führerscheines muss nicht persönlich erfolgen.
WICHTIG! Hinweis:
Lernführerscheine und provisorische Führerscheine, können nicht anerkannt werden. Ebenso können keine internationalen Führerscheine umgeschrieben werden.
Mit einem regulär erworbenen ausländischen Führerschein dürfen 185 Tage lang in Deutschland fahren, danach nicht mehr. Stellen Sie daher rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis.
Ob der Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann oder nicht, ergibt sich aus der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Je nach Ausstellungsland ist eine theoretische oder praktische oder auch gar keine Prüfung erforderlich.
Bei der Umschreibung von Führerscheinen, die in anderen Staaten ausgestellt wurden, muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Gebühren:
- Die Gebühren betragen 37,50 bis 45,90 Euro.
ggf. zuzügl. 10,20 EUIR für einen vorl. Führerschein
Benötigte Unterlagen:
Für Führerscheine der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder von Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- falls im Führerschein kein Ausstellungsdatum vermerkt ist: ein Nachweis über die Dauer des Besitzes der ausländischen Fahrerlaubnis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Für Führerscheine, die die von anderen Staaten ausgestellt wurden, werden den Antragstellern die benötigen Unterlagen erst nach persönlicher Vorsprache mitgeteilt