Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum gebuchten Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen müssen. Ein Kirchenaustritt kann nur erfolgen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Rastatt oder in einem der Ortsteile (Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental, Wintersdorf) haben.
Die Gebühren für den Kirchaustritt betragen 35 €.
<b p style="color: red;">Der Kirchenaustritt kann auch direkt bei den Ortsverwaltungen vorgenommen werden.</p>