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Wenn Sie einen neuen Pass bekommen haben und Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist, so sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen bzw. "übertragen" lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Ihr neuer Reisepass (Scan, Kopie vorab per E-Mail)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühren bei Volljährigen 67,00 €, bei Minderjährigen 33,50 €
- aktueller Leistungsbescheid / letzte Lohnabrechnung
- ggf. Verlustanzeige von der Polizei, falls Dokument verloren wurde und dies bei der Polizei bereits gemeldet wurde