Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Für die Beantragung der eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums.
Die Antragsstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.
Die eID-Karte sorgt dafür, dass Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind (also Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union), oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) angehört.
Offizielle Quelle für die Liste der EU-Mitgliedstaaten ist folgende Seite im Internet: https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de
Bei der eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums handelt es sich um kein Reise-
oder Ausweisdokument.
++ Wichtig: Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nur wenn Sie auf diesen Bestätigungslink innerhalb einer Stunde klicken, ist Ihr Termin verbindlich gebucht.
Bitte kontrollieren Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie keine E-Mail erhalten sollten. Danke. ++