Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Mitzubringen Personalausweis:
bisherigen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis;
Wird der Personalausweis nicht selbst abgeholt, wird eine Vollmacht benötigt.
Mitzubringen Reisepass:
falls vorhanden bisherigen Reisepass oder Personalausweis (zur Identifikation)
Wird der Reisepass nicht selbst abgeholt, ist eine Vollmacht zur Abholung mitzubringen.
Der Bevollmächtigte muss sich selbst auch ausweisen können.