Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Mitzubringen Personalausweis:
bisherigen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis;
Hinweis: Bei Abholung müssen Sie eine Erklärung über den Erhalt des PIN-
Briefes § 13 Personalausweisgesetz abgeben.
Wird der Personalausweis nicht selbst abgeholt – siehe „Begleitschein Personalausweis“ –Vollmacht –
Mitzubringen Reisepass: falls vorhanden bisherigen Reisepass oder Personalausweis (zur Identifikation)
Wird der Reisepass nicht selbst abgeholt ist eine Vollmacht zur Abholung mitzubringen, außerdem der Personalausweis des Bevollmächtigten