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Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit

Links zur Hilfe, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit

Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

[Stadt Passau]

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung

im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung

bei der Nutzung des Termintools TEVIS-Online

 

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

            Stadt Passau

            Rathausplatz 2

            94032 Passau

            Telefon: 0851/396-0

            Email: poststelle@passau.de

 

2. Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen erreichen Sie unter o.g. Anschrift oder unter Telefon 0851/396-429 bzw. Email: datenschutz@passau.de.

3. Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) werden im Rahmen der Nutzung des Online-Termintools TEVIS auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO, Ihrer Einwilligung, verarbeitet. Das Terminvereinbarungstool TEVIS-Online wurde datenschutzrechtlich geprüft und für datenschutzkonform erachtet. Mit der Herstellerfirma Kommunix GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 74, 59425 Unna besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

4. Ihre Daten werden ausschließlich von den städtischen Mitarbeitern der Dienststellen bearbeitet, denen Sie eine Terminanfrage stellen. Weitere Empfänger Ihrer Daten gibt es nicht.

 

5. Es ist nicht geplant, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine Internationale Organisation zu übermitteln. Der Systemhersteller des Termintools hat seine Server innerhalb der europäischen Union.

 

6. Ihre Daten werden auf der Plattform des Termintools innerhalb von 24 Stunden nach Verarbeitung des Vorgangs gelöscht.

In der jeweiligen Dienststelle der Stadt Passau gehen Ihre Daten dann in die Sachbearbeitung über. Die entsprechenden Datenschutzhinweise dazu werden Ihnen mitgeteilt.

 

7. Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft gemäß Art. 7 DSGVO widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

 

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