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Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit

Links zur Hilfe, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit

Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

[Stadt Passau]

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung

im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung

bei der Nutzung des Termintools TEVIS-Online

 

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

            Stadt Passau

            Rathausplatz 2

            94032 Passau

            Telefon: 0851/396-0

            Email: poststelle@passau.de

 

2. Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen erreichen Sie unter o.g. Anschrift oder unter Telefon 0851/396-429 bzw. Email: datenschutz@passau.de.

3. Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) werden im Rahmen der Nutzung des Online-Termintools TEVIS auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO, Ihrer Einwilligung, verarbeitet. Das Terminvereinbarungstool TEVIS-Online wurde datenschutzrechtlich geprüft und für datenschutzkonform erachtet. Mit der Herstellerfirma Kommunix GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 74, 59425 Unna besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

4. Ihre Daten werden ausschließlich von den städtischen Mitarbeitern der Dienststellen bearbeitet, denen Sie eine Terminanfrage stellen. Weitere Empfänger Ihrer Daten gibt es nicht.

 

5. Es ist nicht geplant, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine Internationale Organisation zu übermitteln. Der Systemhersteller des Termintools hat seine Server innerhalb der europäischen Union.

 

6. Ihre Daten werden auf der Plattform des Termintools innerhalb von 24 Stunden nach Verarbeitung des Vorgangs gelöscht.

In der jeweiligen Dienststelle der Stadt Passau gehen Ihre Daten dann in die Sachbearbeitung über. Die entsprechenden Datenschutzhinweise dazu werden Ihnen mitgeteilt.

 

7. Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft gemäß Art. 7 DSGVO widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

 

Dies ist die Roh-Version aus dem Auslieferungszustand des Herstellers.
Sollten Sie diesen Inhalt in einer Produktivumgebung finden, weisen Sie bitte die Behörde darauf hin oder kontaktieren Sie den Hersteller unter support@kommunix.de, dann leitet dieser den Hinweis weiter.


Erklärung zur Barrierefreiheit

[Die #Name der Behörde# ist / Wir sind bemüht], [ihre/unsere] Websites entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten der Terminverwaltung #URL#.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Terminverwaltungs-Webseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung [#Bundesland# und dem Behindertengleichstellungsgesetz #Bundesland#] derzeit #teilweise/vollständig# vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Aufgrund der hohen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, können diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.Daher sind die in dem Auftritt eingebundene PDF-Dokumente nicht durchgängig barrierefrei.
  • Kriterium „Alternativtexte für Grafiken und Objekte“
  • Kriterium „Aussagekräftige Linktexte“
  • Kriterium „Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend“
  • Kriterium „Aktuelle Position des Fokus deutlich“

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am #Datum# erstellt und zuletzt am #Datum# aktualisiert.

Die Entwicklerin der Webseiten der Terminverwaltung, die Firma Kommunix GmbH aus Unna, hat die Webseiten der Terminverwaltung im #Monat# von Accesssibility Consulting Marc Haunschild gemäß BITV / EN 301 541 prüfen lassen und das BIK-Prüfzeichen „BITV-konform“ für die Version #Version# erhalten. Der Prüfbericht ist abrufbar unter #URL Prüfbericht#. Die oben aufgeführten Einschränkungen in der Barrierefreiheit resultieren durch Anpassungen und Konfigurationen durch [uns/#Name der Behörde#].

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Kontakt:
#Adresse, Mail#

Beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail an die oben genannte Adresse die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Berücksichtigen Sie hierzu bitte auch die Datenschutzhinweise:
#Link zum Datenschutz#

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

#Frage: Adressen bei anderen Bundesländern?#

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieses Internetangebots keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes #Bundesland# einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes #Bundesland# zugeordnet und in #Paragraphen der BITV# der BITV #Bundesland# gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Trägerin oder der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinnerinnen und Gewinner oder Verliererinnen und Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes #Bundesland#
#zuständige Person#
#Adresse#
#Telefon#

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik #Bundesland# finden Sie hier: #Link zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik#


BITV-Test Prüfbericht der unveränderten Rohversion aus dem Auslieferungszustand:

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht
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