Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
- gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht
- Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird ein Führungszeugnis erteilt
- für private Zwecke (Belegart N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- einfach oder erweitert (bei beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit mit Minderjährigen)
- europäisches Führungszeugnis für Personen die in Deutschland wohnen und Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (Bearbeitungsdauer ca. 5 Wochen)
- persönliche Beantragung (Vertretung durch Dritte, nicht möglich, außer bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Personen)
- online Beantragung (mit Online-Ausweisfunktion des Personalausweises beim Online-Portal des Bundesamt für Justiz
- schriftliche Beantragung (amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift auf Antragsschreiben)
- Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn
- Bearbeitungsdauer ca. 1 – 2 Wochen
- Gebührenbefreiung nach Vorlage des Leistungsbescheides
- weitere Informationen: Dienstleistungen A-Z Führungszeugnis (erweitert) beantragen | Mosbach / Dienstleistungen A-Z Führungszeugnis (einfach) beantragen | Mosbach