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Anspruchsberechtigt beim hiesigen Sozialamt sind tatsächliche Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen sozialschwache Kinder bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),der persönliche Schulbedarf (insgesamt 154,50 Euro je Schuljahr),die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich). Benötigte Unterlagen:entsprechende Nachweise der Schule, Kita oder Verein/Musikschule