Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Das Führungszeugnis kann nur persönlich von der jeweiligen Person beantragt werden. Sollten Sie über eine eingeschaltete eID Funktion in Ihrem Personalausweis verfügen, haben Sie die Möglichkeit dieses direkt über das Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Führungszeugnis
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An Gebühren werden 13,00 € bei Beantragung fällig.
von den Gebühren befreit sind Personen die folgende Leistungen beziehen:
- von Bürgergeld
- Sozialhilfe (SGB XII)
- BAföG
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kindergeldzuschlag nach §6a des Bundeskindergeldgesetzes
Hierbei ist der jeweilige gültige Leistungsbescheid unaufgefordert vorzuzeigen!
Von den Kosten befreit sind ebenfalls diejenigen die Das Führungszeugnis aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen.
Auch hier wird ein Nachweis der anfordernden Stelle benötigt!
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Soll Ihr Führungszeugnis direkt an eine Behörde gehen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift (im Besten Fall mit Aktenzeichen und Ansprechpartner) mit, damit auch sichergestellt werden kann, dass das Führungszeugnis an die richtige Stelle geschickt werden wird.
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Erweitertes Führungszeugnis:
bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.