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Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Merchweiler, persönliche Vorsprache
Bei der Führerscheinstelle der Gemeinde Merchweiler erfolgt lediglich die Antragstellung, die weitere Bearbeitung des Antrags bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Neunkirchen.