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Neuausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro
Verlängerung Fischerischein auf Lebenszeit: 5 Euro
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
14 - 22 Jahre: 300 Euro
23 - 27 Jahre: 288 Euro
28 - 32 Jahre: 256 Euro
33 - 37 Jahre: 224 Euro
38 - 42 Jahre: 192 Euro
43 - 47 Jahre: 160 Euro
48 - 52 Jahre: 128 Euro
53 - 57 Jahre: 96 Euro
58 - 62 Jahre: 64 Euro
63 - 67 Jahre: 32 Euro
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40 Euro.